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. .HILFSMITTEL. |
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Beachten Sie bitte das sich
Bestimmungen der Krankenkasse jahr für Jahr ändern können. Diese Seite übernimmt
keine Garantie oder Verbindlichkeit!
Das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen (KK)
hat derzeit ca. 32.500 Produkte (Stand Ende 2018)
vom Armprothesen, Bandagen, Blindenhunde, ..., Rollatoren, Rollstühle,
Badewannenlifter oder Vernebeler gelistet. Die Gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) muss die HM-Liste aller 5 Jahre überprüfen und anpassen. |
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Mit
einem Rezept vom Hausarzt oder Facharzt können Sie in einem Sanitätsfachgeschäft
benötigte Produkte kaufen. Der Eigenanteil beträgt max. €10,00 für ein Produkt,
dass die KK ihnen als Standartprodukt genehmigt hat. Das Sanitätshaus, das mit
der jeweiligen KK oder Berufsgenossenschaft (BG)
einen Vertrag hat, prüft ihr Rezept. Liegt kein Vertrag vor, müssen sie selbst
ein anderes Sanitätsfachgeschäft finden. Dazu rufen Sie ihre KK oder BG an. |
Ein Beispiel am Rollator (KK AOK): Kostet der Standart-Rollator €99,00
lt. Vertrag , zahlen sie über das Rezept ihren Eigenanteil €9,90 (max. 10%). Suchen Sie
sich einen leichteren, optisch schöneren und hochwertigeren Rollator (z.B. Firma
Topro, z.B. für €250,00) aus, zahlt die Kasse den Standart-Rollator €99,00 über
das Sanitätshaus. Den Restbetrag plus €9,90 (Rezeptgebühr) tragen sie selbst.
Berechnungsbeispiel: Der hochwertigere Rollator kostet im Sanitätshaus €250,00 -
davon werden ihnen €99,00 abgezogen. Restbetrag €151,00 plus Rezeptgebühr €9,90
= €160,90 |
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- Badebrett |
04.40.02.0xxx |
- Badewannenlifter |
04.40.01.0xxx (1 Jahr) |
- Blutdruckmessgerät |
21.28.01.2xxx |
- Duschhocker |
04.40.03.1xxx |
- Krankenbett |
19.40.xx.xxxx |
- Pflegebett |
50.45.01.1xxx |
- Rollator (vierrädrig) |
10.50.04.1xxx (5 Jahre) |
- Rollstuhl (Standartrollstuhl) |
18.50.02.0xxx (5 Jahre) |
- Rollstuhl (Leichgewichtsrollstuhl) |
18.50.02.2xxx (5 Jahre) |
- Stützgriff |
04.40.05.1xxx |
- Stützgriff |
04.40.05.2xxx |
- Toilettenstuhl |
18.46.02.0xxx (5 Jahre) |
- Toilettensitzerhöhung |
33.40.01.0xxx |
- Toilettensitzerhöhung (höhenverstellbar) |
33.40.01.1xxx |
- Wandhaltegriff |
04.00.40.5xxx |
- Wannensitz |
04.40.02.1xxx |
- Wannensitz (mit Rückenlehne) |
04.40.02.2xxx |
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Im
Sanitätsgeschäft Ihres Vertrauens sollten Sie bitte immer etwas Zeit mitbringen.
Die fachgerechte Beratung ist das "A und O".
Alle Hilfsmittel und Zubehörteile können privat in einem Sanitätsfachgeschäft
gekauft werden. Das ausgewählte Hilfsmittel,
sofern es in Laden verfügbar ist,
kann gleich mitgenommen werden.
Hilfsmittel über eine Verordnung durch den Haus- bzw. Facharzt sind ebenfalls
über die Krankenkassen zu beziehen. Hier ist darauf zu achten,
das der Arzt auf dem Rezept das entsprechende Hilfsmittel und die Diagnose
(Erkrankung, Leiden, Behinderung)
vermerkt.
Wiedereingesetzte Hilfsmittel (gebrauchte Hilfsmittel)
durch das Sanitätshaus,
wie Rollstühle,
Krankenbetten,
Rollatoren oder Toilettenstühle,
sind hygienisch und funktionstechnisch aufbereitet.
Je nach
Vertragsinhalt zwischen Krankenkasse und einem Sanitätshaus, muss für das
einzelne Hilfsmittel möglicherweise ein Kostenvoranschlag (KV, eKV)
beantragt werden. Dies tätigt das Sanitätshaus. Dazu brauchen Sie nur das
Repezept vorbeibringen.
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